Ab 1. November 2020 gilt das GebäudeEnergieGesetz GEG 2020.
Es bringt für Heizkessel mit flüssigem oder festem Brennstoff (wie Heizöl und Kohle) etliche Verbote: Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1990 installiert wurden, darf man nicht mehr betreiben.
Ab dem Jahr 1991 installierte Heizkessel darf man nach 30 Jahren nicht mehr nutzen. Ab 2026 darf man solche Heizkessel nur noch einbauen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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